Die Pickerlüberprüfung, offiziell §57a-Begutachtung genannt, ist in Österreich für alle Kraftfahrzeuge und deren Anhänger vorgeschrieben. Der Begriff §57a bezieht sich auf das österreichische Kraftfahrgesetz, das die regelmäßige technische Überprüfung von Fahrzeugen ab einer bestimmten Größe oder Gewichtsklasse vorschreibt. Sie dient der Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Wohnwagens und trägt wesentlich zur allgemeinen Verkehrssicherheit bei. Durch regelmäßige Überprüfungen können eventuelle Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden, was nicht nur dich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer schützt.
Maximilian aus Wolfsberg, ein treuer Leser unseres Blogs, hat uns folgende Frage gestellt:
Vielen Dank, Maximilian, für deine Frage – sie beschäftigt sicher viele Camper! Deshalb widmen wir diesem Thema einen ausführlichen Artikel.
Warum ist die Pickerlüberprüfung beim Wohnwagen notwendig?
Die Pickerlüberprüfung stellt sicher, dass dein Wohnwagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Ein technisch einwandfreier Zustand minimiert das Unfallrisiko und erhöht die Sicherheit für dich, deine Familie und andere Verkehrsteilnehmer.
Gerade bei Wohnwagen, die oft saisonal genutzt werden und längere Zeit abgestellt sind, können unbemerkte Mängel auftreten. Reifen verlieren an Druck, Bremsen können korrodieren und Beleuchtungseinrichtungen werden durch Witterungseinflüsse beeinträchtigt. Die Pickerlüberprüfung sorgt dafür, dass solche sicherheitsrelevanten Schwachstellen rechtzeitig erkannt und behoben werden, bevor sie zu einer Gefahr werden.
Wie oft und in welchen Zeitabständen muss der Wohnwagen überprüft werden?
In Österreich gilt für Wohnwagen bis 3,5 Tonnen die so genannte 3-2-1-Regelung:
- Erste Überprüfung: drei Jahre nach der Erstzulassung
- Zweite Überprüfung: zwei Jahre nach der ersten Begutachtung
- Danach: jährliche Überprüfung
Diese Intervalle gewährleisten, dass dein Wohnwagen stets den Sicherheitsstandards entspricht.
Zeitlicher Rahmen: Vorziehen und Überziehen der Prüfung
Du kannst die Pickerlprüfung bis zu einem Monat vor dem auf der Plakette angegebenen Monat durchführen lassen, ohne dass sich der nächste Prüftermin ändert. Das kann sinnvoll sein, wenn du zum Beispiel eine längere Reise planst und sicherstellen möchtest, dass dein Wohnwagen technisch in Ordnung ist. Nach dem angegebenen Monat hast du eine gesetzliche Toleranzfrist von vier Monaten, in der du die Prüfung nachholen kannst.
Wann ist die nächste Pickerlüberprüfung fällig?
Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, immer im Auge zu behalten, wann die nächste Pickerlüberprüfung fällig ist. Das genaue Fälligkeitsdatum findest du auf der Plakette am Wohnwagen selbst – dort sind Monat und Jahr der nächsten Überprüfung angegeben. Wie beim Auto. Oder du schaust in den Unterlagen der letzten Prüfung nach.
Beispiel anhand unseres Wohnwagens (Erstzulassung: 06/2021)
Basierend auf der 3-2-1-Regel ergeben sich für uns folgende Prüftermine:
- Erste Überprüfung: 06/2024 (drei Jahre nach Erstzulassung)
- Zweite Überprüfung: 06/2026 (zwei Jahre nach der ersten Begutachtung)
- Dritte Überprüfung: 06/2027 (ein Jahr nach der zweiten Begutachtung)
- Vierte Überprüfung: 06/2028 (jährlich danach)
- Fünfte Überprüfung: 06/2029
Unser Wohnwagen muss also ab 2027 jedes Jahr zur Pickerlüberprüfung. Wenn du dir diese Regel einprägst, kannst du leicht berechnen, wann dein nächster Termin ist.
Praktisch ist auch, eine Erinnerung im Kalender oder Smartphone einzurichten, damit du rechtzeitig einen Termin vereinbaren kannst. Besonders in den Frühlings- und Sommermonaten, wenn viele Camper ihre Wohnwagen für die Saison vorbereiten, kann es zu längeren Wartezeiten bei den Prüfstellen kommen. Eine frühzeitige Planung hilft also, Engpässe zu vermeiden und sich stressfrei auf die nächste Reise vorzubereiten.
Was wird bei der Pickerlüberprüfung kontrolliert?
Die §57a-Begutachtung umfasst eine Vielzahl von Prüfbereichen, darunter:
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
Was ist von der Überprüfung ausgenommen?
Die Pickerlüberprüfung konzentriert sich auf sicherheitsrelevante Aspekte. Nicht geprüft werden beispielsweise:
- Innenausstattung: Möbel, Polster
- Kücheneinrichtungen: Herd, Kühlschrank
- Sanitäreinrichtungen: Toilette, Dusche
Wo kann die Pickerlüberprüfung durchgeführt werden?
Du kannst die §57a-Begutachtung bei verschiedenen autorisierten Stellen durchführen lassen, darunter:
- ÖAMTC: Bietet objektive Diagnosen und persönliche Beratung.
- ARBÖ: Führt die Überprüfung gemäß gesetzlichen Vorgaben durch.
- Zertifizierte Caravan-Betriebe: Spezialisiert auf Wohnwagen und bieten oft zusätzliche Services an.
Da sowohl der ÖAMTC, der ARBÖ als auch die zertifizierten Wohnwagenbetriebe eine große Nachfrage nach der Pickerlüberprüfung verzeichnen, wird in der Regel um vorherige Terminvereinbarung gebeten. So kannst du lange Wartezeiten vermeiden und sicherstellen, dass dein Wohnwagen ohne Verzögerung überprüft wird. Die Überprüfung selbst dauert in der Regel etwa 45 Minuten, sofern keine unerwarteten Mängel festgestellt werden.
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
- Zulassungsschein: Entweder der Original-Zulassungsschein (Teil 1 in Papierform) oder die Scheckkarten-Version.
- Genehmigungsdokumente: Typenschein – erforderlich nur für nicht zugelassene Wohnwagen.
- G107 Gas-Überprüfung: Bei Fahrzeugen mit Gasanlage erforderlich
Achte darauf, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und aktuell sind, um unnötige Verzögerungen oder Komplikationen bei der Pickerlprüfung zu vermeiden. Vor allem bei Prüfstellen, die sich auf Wohnwagen spezialisiert haben, kannst du oft von einem zusätzlichen Service profitieren: Viele dieser Betriebe bieten neben der §57a-Prüfung auch die vorgeschriebene Gasprüfung an, sodass du beide Prüfungen in einem Termin erledigen kannst.
Durchschnittliche Kosten der Pickerlüberprüfung
Die Kosten für die §57a-Begutachtung variieren je nach Anbieter, Bundesland und eventuellen Zusatzleistungen. Im Durchschnitt musst du mit 60 bis 150 Euro rechnen. Bei spezialisierten Caravan-Werkstätten kann der Preis etwas höher sein, dafür bekommst du aber oft eine ausführlichere Beratung und spezielle Überprüfungen, zum Beispiel der Dichtigkeit des Aufbaus oder der Gasanlage.
Werden bei der Inspektion Mängel festgestellt, können zusätzliche Kosten anfallen. Kleinere Reparaturen wie der Austausch von Glühbirnen sind meist günstig, müssen aber Bremsen oder Achsteile erneuert werden, kann es teuer werden. Auch eine gesonderte Prüfung der Gasanlage, falls erforderlich, kann mit weiteren 40 bis 80 Euro zu Buche schlagen.
Was tun, wenn die Prüfung negativ ausfällt?
Wenn dein Wohnwagen die Pickerlprüfung nicht besteht, ist das zunächst kein Grund zur Panik. Du erhältst eine detaillierte Mängelliste, die genau beschreibt, welche Teile nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ab dem Datum der negativen Prüfung hast du einen Monat Zeit, um die Mängel beheben zu lassen und eine Nachprüfung zu absolvieren.
In den meisten Fällen können die beanstandeten Mängel schnell behoben werden, zum Beispiel durch den Austausch von Bremsbelägen oder das Nachziehen von Radmuttern. Werden jedoch gravierende Probleme wie Risse im Fahrgestell oder stark korrodierte Achsaufhängungen festgestellt, kann eine umfangreiche Reparatur notwendig werden. Es empfiehlt sich daher, bereits vor der amtlichen Untersuchung eine Sichtprüfung durchzuführen oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Konsequenzen bei Fahren ohne gültiges Pickerl
Fahren ohne gültiges Pickerl kann schwerwiegende Folgen haben. Wer in Österreich mit einem Wohnwagen ohne gültiges Pickerl erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Noch problematischer wird es, wenn du in einen Unfall verwickelt wirst: Dann kann es sein, dass die Versicherung die Schadensregulierung verweigert oder nur eingeschränkt zahlt.
Außerdem kann die Behörde deinen Wohnwagen an Ort und Stelle stilllegen, wenn erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt werden. Insbesondere bei Kontrollen im Ausland ist zu beachten, dass abgelaufene Plaketten dort nicht toleriert werden und im schlimmsten Fall eine Zwangsstilllegung des Wohnwagens droht.
Um solche Probleme zu vermeiden, solltest du dein Pickerl immer rechtzeitig erneuern lassen und auch unterwegs einen Blick auf die Frist werfen.
🔗 Quellenverweise: ÖAMTC, ARBÖ, Caravan Technik, oesterreich.gv.at
1 Kommentar zu “Pickerlüberprüfung für Wohnwagen – Alles, was du wissen musst”
Hey, als Camping-Anfänger war ich mir nicht ganz sicher, wie das mit der Pickerlüberprüfung beim Wohnwagen läuft. Der Artikel hat das aber echt gut erklärt – ist ja im Grunde ähnlich wie beim Auto.
Den Tipp mit der Dichtheitsprüfung finde ich auch sinnvoll, daran hätte ich sonst wahrscheinlich nicht gedacht. Werde ich in Zukunft mit einplanen.
Danke für die Infos!
LG, Maximilian