Du brauchst den Zulassungsschein (Original oder Kartenversion) und gegebenenfalls den Typenschein für nicht zugelassene Wohnwagen. Bei Fahrzeugen mit Gasanlage ist auch der Nachweis der G107-Gasprüfung erforderlich.

aktualisiert am 20. Oktober 2025 | Unterlagen für die Pickerlüberprüfung

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