Du brauchst den Zulassungsschein (Original oder Kartenversion) und gegebenenfalls den Typenschein für nicht zugelassene Wohnwagen. Bei Fahrzeugen mit Gasanlage ist auch der Nachweis der G107-Gasprüfung erforderlich.
aktualisiert am 20. Oktober 2025 | Unterlagen für die Pickerlüberprüfung




