Im Durchschnitt liegen die Kosten bei 60 bis 150 Euro, bei Spezialbetrieben oder Zusatzprüfungen kann es höher sein. Fällt die Prüfung negativ aus, bekommst du eine Mängelliste und hast einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und eine Nachprüfung durchzuführen. | Kosten und Ablauf der Pickerlüberprüfung
Du brauchst den Zulassungsschein (Original oder Kartenversion) und gegebenenfalls den Typenschein für nicht zugelassene Wohnwagen. Bei Fahrzeugen mit Gasanlage ist auch der Nachweis der G107-Gasprüfung erforderlich. | Unterlagen für die Pickerlüberprüfung
Die §57a-Begutachtung kann bei ÖAMTC, ARBÖ oder zertifizierten Wohnwagen-Werkstätten erfolgen. Die Prüfung selbst dauert in der Regel etwa 45 Minuten, sofern keine schwerwiegenden Mängel auftreten. | Stellen und Dauer der Pickerlüberprüfung
Du kannst die Prüfung bis zu einem Monat vor dem auf der Plakette angegebenen Monat machen, ohne dass sich der Folgetermin ändert. Nach Ablauf dieses Monats gibt es in Österreich eine Toleranzfrist von vier Monaten – außerhalb Österreichs kann bei überzogenem Pickerl jedoch Ärger drohen. | Fristen für die Pickerlprüfung
Für Wohnwagen bis 3,5 Tonnen gilt die 3-2-1-Regel: die erste Prüfung drei Jahre nach Erstzulassung, die zweite zwei Jahre später, und danach jährlich. Diese Intervalle gewährleisten, dass dein Wohnwagen kontinuierlich überprüft wird. | Prüfintervalle der Pickerlüberprüfung für Wohnwagen
Die Pickerlüberprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass dein Wohnwagen den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen entspricht und keine Gefahr im Straßenverkehr darstellt. Unentdeckte Mängel wie verschlissene Bremsen, defekte Beleuchtung oder Korrosion an Achsen können so früh erkannt und behoben werden. | Zweck der Pickerlüberprüfung beim Wohnwagen