Grüezi in der Schweiz!
Du hast mit Deinem Wohnwagen schon den östlichen Teil Europas erkundet und möchtest nun in die andere Richtung fahren? Du möchtest die Schweiz besuchen oder noch ein Stück weiterfahren? Hier erfährst Du worauf Du achten solltest, wenn Du mit Deinem Wohnwagen in der Schweiz unterwegs bist.
Schweizerische Eidgenossenschaft
- die Schweiz liegt in Mitteleuropa
- kein Mitglied der Europäischen Union
- Fläche von etwa 41.000 km²
- rund 8,7 Mio. Einwohner
- die Hauptstadt der Schweiz ist Bern
- die Amtssprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Romanisch
- Nationalfeiertag: 1. August
- Währung: Schweizer Franken
- Telefonvorwahl: +41
- Kfz-Kennzeichen: CH
- Straßennetz von rund 85.000 km, wovon etwa 1.500 km auf Autobahnen entfällt
- Vignettenplicht für Autobahnen und Schnellstraßen
- extra Maut für Nutzung von Straßentunnel
- Nachbarländer: Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Italien und Frankreich
erlaubte Geschwindigkeiten auf Schweizer Straßen
Die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für Wohnwagengespanne in der Schweiz wurden mit 1.1.2021 reformiert. Im Ortsgebiet und auf Landstraßen wurden 50 km/h bzw. 80 km/h beibehalten. Auf Autobahnen und Schnellstraßen darfst Du abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht Deines Wohnwagens 80 km/h oder 100 km/h schnell fahren:
Ortsgebiet
Landstraße
Schnellstraße
Autobahn
Und noch eines, sind auf Deiner Strecke auf Grund einer Baustelle oder anderer Behinderungen niedrigere Geschwindigkeiten angeschrieben, musst Du dich natürlich an diese halten!
Maut auf den Straßen der Schweiz
Das Befahren der Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz ist kostenpflichtig. Für alle Kraftfahrzeuge als auch Anhänger mit einem Höchstgewicht von bis zu 3,5 Tonnen benötigst Du eine eigene Vignette. Das heißt wenn Du mit Deinem Auto und dem Wohnwagen durch die Schweiz unterwegs bist, benötigst Du zwei Vignetten!
Aktuell ist die Vignette nur als Klebevariante, nicht in elektronischer Form erhältlich und kostet 40,– CHF für ein Jahr. Für das Jahr 2023 ist die Einführung einer E-Vignette geplant.
Mit 1.8.2023 wurde auch endlich in der Schweiz, zusätzlich zur Klebevariante, die digitale Vignette eingeführt. Beide kosten auch weiterhin 40,– CHF fürs ganze Jahr und gelten 14 Monate von Anfang Dezember bis Ende Jänner des übernächsten Jahres. Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es nicht. Du kannst die Klebevignette beim ACE, einem anderen Autofahrerclub Deiner Wahl, an grenznahen Verkaufsstellen, direkt bei der Einreise in die Schweiz oder bei der Schweizer Post kaufen. Die digitale Variante gibt es hier!
Wohin wird die Vignette geklebt?
Die Vignette für Dein Auto musst Du von innen, gut sichtbar und nicht in den Tönungstreifen an die Windschutzscheibe kleben. Am besten auf der Fahrerseite ins obere Eck. Oder mittig unter dem Rückspiegel.
Die Vignette für den Wohnwagen musst Du an eine gut sichtbare Stelle an einen nicht auswechselbaren Teil des Wohnwagens aufkleben. Ich empfehle Dir dafür die Deichsel! Achte darauf, dass Du sie nicht auf die Plastikverkleidung klebst, sondern wirklich auf die Deichsel, falls Du eine freie Stelle findest. Österreichische Wohnwagenbesitzer bringen hier auch die Begutachtungsplakette an. Klebe sie so auf, dass Du beim Ablösen etwas Platz hast um mit einem Schaber arbeiten zu können ohne eine andere Plakette oder einen Aufkleber zu beschädigen.
Sondermaut Strecken
Unabhängig von der Vignetten-Plicht für Autobahnen und Schnellstraßen kostet die Fahrt durch diese Tunnel extra:
- Straßentunnel Großer St. Bernhard
- Straßentunnel Munt la Schera
Mitreisende Haustiere in der Schweiz
- Mitreisende Haustiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein.
- Haustiere müssen vor mehr als 3 Wochen der Einreise in die Schweiz gegen Tollwut geimpft worden sein. Diese Impfung muss auch im Heimtierausweis eingetragen sein.
- Kupierte Hunde dürfen nur für die Dauer des Urlaubs mitgenommen werden. Sonst dürfen sie nicht einreisen! Es muss für diese Tiere eine Kaution hinterlegt werden und sie müssen beim Zoll angemeldet sein.
- Bei der Fahrt ist dafür zu sorgen, dass das Haustier gesichert ist und nicht für sich und andere Insassen eine Gefahr darstellt.
Bestimmungen für Auto & Wohnwagen
- Ein Verbandskasten wird empfohlen.
- Du benötigst ein Warndreieck.
- Das Mitführen oder Benutzen einer Warnweste ist in der Schweiz keine Pflicht, wird aber empfohlen.
- In der Schweiz muss auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
Rettungsgasse
Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie notwendig nach rechts ausweichen damit in der Mitte die Rettungsgasse frei wird.
Außerdem gut zu wissen
- In der Schweiz gilt auf allen Vorder- und Rücksitzen Anschnallpflicht während der Fahrt.
- Der Alkohol Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge gilt in den ersten 3 Jahren der Grenzwert von 0,1 Promille.
- Es ist verboten, während der Fahrt mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren.
- Die Verwendung von Radarwarngeräten ist nicht erlaubt!
- Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht den linken Fahrstreifen benutzen.
Andere Länder, andere Sitten:
Besonders bei den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten mit dem Wohnwagen gibt es schon starke Unterschiede!
Um in der Schweiz nicht den Überblick zu verlieren, bieten wir Dir unsere kostenlose TripTab an! Drucke sie aus, hänge sie an Deinen Rückspiegel und behalte damit die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten einfach im Blick! Zudem kannst Du auch noch die tatsächliche Höhe und Breite Deines Gespanns eintragen.
Gute Fahrt & schönen Urlaub!